Hinweisgeberschutzgesetz – Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Wenn Sie ein Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten betreiben und sich bislang noch nicht mit den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes befasst haben, sollten Sie die nachstehenden Informationen zum Anlass nehmen, unverzüglich das Erforderliche in die Wege zu leiten! Hierzu gehört die Errichtung einer internen Meldestelle. Ab 01. Dezember 2023 drohen erhebliche Bußgelder von bis zu 50.000 […]
