IMMOBILIEN-KAUFRECHT
Das „Kaufrecht“ ist aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Sonderregelungen für Verbraucher, Kaufleute, bei Baustoffen sowie im Fernabsatz eine schwierige und weit verschachtelte Rechtsmaterie geworden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Verbraucher in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs durch zwingende gesetzliche Regelungen geschützt. Zu nennen sind zwingende Gewährleistungsfristen, Beweislastumkehr bei Mängeln, Nacherfüllungsansprüche sowie Minderungs- und Rücktrittsrechte. Demgegenüber sind Handelskäufe zwischen Unternehmern/Kaufleuten regelmäßig von besonderen Untersuchungspflichten und Rügepflichten nach HGB und CISG geprägt, wobei schon die Nichteinhaltung von Rügefristen bei erkennbaren Mängeln zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen führen kann.
Einen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis bildet das Immobilienkaufrecht gerade im Schnittbereich zum privaten Baurecht, da es insofern häufig um ähnliche Fallkonstellationen bei Mängeln, Mangelfolgeschäden und sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln oder Verletzung von Aufklärungspflichten geht. Bei der Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen oder Kaufverträgen über Wohnungen/gewerbliche Geschäftseinheiten (Wohnungseigentum, Teileigentum) ist insbesondere auch an die Vermeidung von Insolvenzrisiken im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Kaufpreisen sowie Schadensersatz wegen Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitig gekündigte Baufinanzierungen zu denken. Hier beraten wir auch gerne im Bereich der Risikominimierung bereits im Vorfeld von Immobilienkaufverträgen aufgrund unserer Spezialkenntnisse aus baurechtlichen Problemstellungen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christof Hundt
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