PRIVATES BAURECHT /
ARCHITEKTENRECHT
Das private Baurecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den am Bau beteiligten Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Handwerkern, Bauunternehmern. Wir beraten Sie in allen Fragen der ordnungsgemäßen Anzeige von Mängeln (Mängelrügen), Durchsetzung von Mängelbeseitigungs-, Kostenvorschuss- und Werklohnansprüchen, der Beweissicherung durch Einholung von Privatgutachten oder in selbständigen Beweisverfahren vor den Gerichten. Bei BGB-Bauverträgen, VOB/B-Verträgen, Generalunternehmerverträgen und Bauträgerverträgen sind vielzählige Besonderheiten und Formalien zu beachten sowie rechtssicher zu dokumentieren. Wir beraten sowohl bei der Gestaltung derartiger Verträge als auch bei deren Abwicklung und notfalls bei deren Beendigung sowie bei der Haftung beteiligter Personen. Eine frühzeitige Erfassung und Kontrolle von Verjährungsfristen ist gerade im Baurecht unumgänglich.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christof Hundt
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
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