STEUERRECHT
Wir beraten Sie in steuerlichen Gestaltungen und Optimierungsmöglichkeiten. Wir beraten und vertreten Sie in Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und in Rechtsbehelfsverfahren sowie Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir erarbeiten für Sie tatsächliche Verständigungen mit der Finanzverwaltung und begleiten Sie in der steuerlichen Außenprüfung.
Sie wünschen Beratung zu den neuen Möglichkeiten der Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer? Sprechen Sie uns gerne an!
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sven Angerer
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