STEUERSTRAFRECHT /
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der Finanzverwaltung und den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden sowie der Strafgerichtsbarkeit beraten und vertreten wir Sie gerne im Vorfeld, um strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen zu vermeiden, etwa bei Selbstanzeigen. Wir vertreten Sie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber den Straf- und Bußgeldsachenstellen sowie der Steuerfahndung sowie später, wenn es sich nicht vermeiden lässt, auch in strafrechtlichen Hauptverfahren vor den Strafgerichten. Wir begleiten Sie in Steuerfahndungsprüfungen, geben Soforthilfe bei Hausdurchsuchungen und beraten Erben bei Steuerstraftaten von Erblassern. Außerdem beraten und vertreten wir Sie im damit zusammenhängenden Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, so beim Vorwurf der Nichtabführung von Sozialabgaben, der Insolvenzverschleppung etc..
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sven Angerer
FACHANWALT FÜR STEUERRECHT
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