WETTBEWERBS-
UND
MARKENRECHT
Stören Sie Werbemaßnahmen Ihrer Mitbewerber? Wollen Sie sich gegen Geschäftsehrverletzung, Rufausbeutung, Anschwärzung oder Mitbewerberbehinderung zur Wehr setzen? Benötigen Sie anwaltliche Hilfe im Marken- und Kennzeichenrecht?
Das Wettbewerbsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz stellen im Wirtschaftsleben und auch zur Marktbeeinflussung beachtliche Chancen aber auch Risiken für Unternehmen dar. Unterlassungsansprüche werden hier regelmäßig durch einstweilige Verfügungen der Gerichte durchgesetzt.
Das Marken- und Kennzeichenrecht bietet Unternehmen gute Möglichkeiten für die Herausarbeitung und vor allem auch Bewahrung von Alleinstellungsmerkmalen zur Abgrenzung vom Wettbewerb. Verwechslungsgefahren können zu Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen führen. Die Vermarktung von Kennzeichen/Marken über Lizenzverträge oder beispielsweise Franchisesysteme bietet hohe Einnahmemöglichkeiten.
In diesen Rechtsgebieten kommt es zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes aber auch zur Vermeidung hoher Schadensersatz Risiken auf die prozessuale Spezialisierung sowohl bei Angriff als auch bei Verteidigung an.
Unsere Expertise in diesem Bereich – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich (Markenanmeldung, Kollisionskontrolle, Lizenzvertragsgestaltung etc.) ermöglicht uns, Sie bestmöglich im Markt zu begleiten.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christof Hundt
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
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